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   OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08 (https://dejure.org/2009,16678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 LB 66/08 (https://dejure.org/2009,16678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 LB 66/08 (https://dejure.org/2009,16678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Altpachtvertrages bei Übernahme eines im Jahre 1980 geschlossenen Pachtvertrages durch den Hofnachfolger und darauf folgender Vereinbarung eines Anschlusspachtvertrages; Verlust der Eigenschaft eines Grundstücks als Milcherzeugungsfläche durch ...

  • Judicialis

    MGV § 7; ; ZAV § 12; ; ZAV § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MGV § 7; ZAV § 12; ZAV § 17
    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht; Milcherzeugungsfläche; Milchreferenzmenge; Unterverpachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Vorliegen eines Altpachtvertrages?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zwecks "Milcherzeugung im weitesten Sinne" (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, AgrarR 1998, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 17.12.1992 - Rs C-79/91 -, AgrarR 1993, 19).

    Sie liegt als solche innerhalb der Befugnisse des Milcherzeugers, hat jedoch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nicht zur Folge, dass dieser Betriebsteil seine Eigenschaft als Milcherzeugungsfläche i.S.v. § 7 Abs. 4 MGV verliert (vgl. zur Anwendbarkeit des Prinzips von Treu und Glauben in diesem Bereich BVerwG, Urt. v. 22.01.1998, a.a.O., S. 358).".

    In diesem Fall richtet sich die auf den Verpächter übergehende Referenzmenge nach dem Verhältnis, in dem vor Aufgabe der Milcherzeugung die von ihm gepachtete Fläche zu der übrigen Milcherzeugungsfläche des Pächters stand (BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, AgrarR 1998, 356 = RdL 1998, 106).

    Anders als im Falle der endgültigen Aufgabe der Milcherzeugung können aber die Auswirkungen flächenbezogener Dispositionen des Pächters auf die Referenzmenge bei andauernder Milcherzeugung nach den Regelungen des Gemeinschafts- und des nationalen Rechts innerhalb der durch das Prinzip von Treu und Glauben gezogenen Grenzen über das Ende des Pachtverhältnisses hinausreichen und (potentielle) Übertragungsansprüche des Verpächters mindern oder ganz aufheben (BVerwG, Urt. v. 22.01.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Es genügt, wenn die Fläche zumindest in einem Jahr der Fruchtfolgeperiode zur Milcherzeugung beigetragen hat (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993 - 3 C 82.90 -, RdL 1994, 24, 248; Urt. v. 23.06.1994 - 3 C 6.94 -, AgrarR 1996, 31, 32).

    Diese Auffassung rechtfertigt sich durch die Überlegung, dass der Europäische Gerichtshof den Begriff der "Milcherzeugungsfläche" in einem umfassenden Sinne verstanden wissen will (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O.).

    Behauptet ein Pächter nach Ablauf eines Pachtverhältnisses, er habe die anfänglich zumindest mittelbar für die Milcherzeugung verwendete Fläche ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr für diesen Zweck genutzt, so muss diese Behauptung durch eine signifikante Veränderung der Bodennutzung dokumentiert werden, die eine turnusmäßige Wiederaufnahme der Milcherzeugung ausschließt oder zumindest nicht erwarten lässt (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 249).

    Zwar macht nicht schon die Zugehörigkeit zu einem Milchwirtschaftsbetrieb die Milcherzeugungsfläche aus, sondern der von der Fläche geleistete unmittelbare oder mittelbare Beitrag zur Milcherzeugung (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 247).

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Zwar hatte der Senat unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts dann keine Referenzmenge mit der Pachtfläche auf den Verpächter übergehe, wenn dieser - wie hier - aus der Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil ziehen möchte (Urt. vom 09.10.2002 - 2 L 143/98 -, AgrarR 2002, 384 = RdL 2002, 330; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 C 48.02 -, RdL 2004, 137).

    Die Milchreferenzmenge ist mit der Verpachtung von Flächen an die Ehefrau auch nicht der staatlichen Reserve zugefallen, sondern beim Kläger als Hauptpächter verblieben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 C 48.02 -, RdL 2004, 137).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    So hat der Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.09.1994 - 3 C 1.92 -, AgrarR 1974, 401 = RdL 1995, 19) den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs zutreffend mit dem 04. März 2004 bestimmt und dazu richtig ausgeführt, es komme nicht auf den bloßen Ablauf des Pachtvertrages, sondern auf den Besitzwechsel an.

    Vielmehr hängt der Charakter einer Fläche als Milcherzeugungsfläche davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs als solche darstellt (Urt. v. 01.09.1994 - 3 C 1.92 -, E 96, 337, 341; Urt. v. 22.12.1994 - 3 C 24.92 -, RdL 1995, 139).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Daran ist jedoch nicht festzuhalten, weil - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH bereits die Absicht des Verkaufes der zurückfallenden Referenzmengen im Zeitpunkt der Rückgabe der Pacht genügt, um das Vorliegen eines Erzeugers im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/92 zu bejahen und damit den Übergang von Referenzmengen zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urt. v. 07.06.2007 - C-278/06 -, NVwZ-RR 2007, 520).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Zwar hatte der Senat unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts dann keine Referenzmenge mit der Pachtfläche auf den Verpächter übergehe, wenn dieser - wie hier - aus der Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil ziehen möchte (Urt. vom 09.10.2002 - 2 L 143/98 -, AgrarR 2002, 384 = RdL 2002, 330; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 C 48.02 -, RdL 2004, 137).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zwecks "Milcherzeugung im weitesten Sinne" (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, AgrarR 1998, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 17.12.1992 - Rs C-79/91 -, AgrarR 1993, 19).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Vielmehr hängt der Charakter einer Fläche als Milcherzeugungsfläche davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs als solche darstellt (Urt. v. 01.09.1994 - 3 C 1.92 -, E 96, 337, 341; Urt. v. 22.12.1994 - 3 C 24.92 -, RdL 1995, 139).
  • BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92

    Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Es handelt sich ggf. um einen verwaltungsrechtlichen Vertrag, der einer besonderen normativen Grundlage bedarf (BVerwG, Beschl. v. 07.02.1992 - 3 B 5.92 -, RdL 1992, 167).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 3 C 6.94

    Milcherzeugung - Landwirtschaftliche Fläche - Fruchtfolgezyklus -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08
    Es genügt, wenn die Fläche zumindest in einem Jahr der Fruchtfolgeperiode zur Milcherzeugung beigetragen hat (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993 - 3 C 82.90 -, RdL 1994, 24, 248; Urt. v. 23.06.1994 - 3 C 6.94 -, AgrarR 1996, 31, 32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1998 - 9 K 35/96

    Bodenordnungsplan; Widerspruch gegen Bodenordnungsplan

  • BVerwG, 17.03.1999 - 3 B 34.99
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2009 - 2 O 23/09

    Milchreferenzmenge; Streitwert

    Daran hat auch der Senat sich in ständiger Rechtsprechung orientiert (vgl. Beschl. v. 27.10.2004 - 2 O 120/04 - sowie Beschl. v. 25.03.2009 - 2 LB 66/08).
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